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Ausblick

Energiespeicherung und Regelung gewinnen in elektrischen Netzen mit wachsendem Anteil erneuerbarer Energien mit fluktuierender Erzeugercharakteristik stark an Bedeutung. Verschiedene Speichertechnologien befinden sich in Entwicklung. Derzeit erfolgt die Speicherung elektrischer Energie im Stromnetz fast ausschließlich mit den seit vielen Jahrzehnten bewährten Pumpspeicherkraftwerken.

Ein völlig neuartiger Ansatz besteht in hydraulischen, schwimmenden Offshore-Systemen zur Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie (Prinzip „Buoyant Energy“). Kern der Idee ist „eine Art schwimmendes Pumpspeicherkraftwerk“. Die elektrische Energie wird dabei vollständig in Form von potentieller Energie gespeichert. Das grundlegende Konzept ist Gegenstand eines internationalen Patentantrages der Universität Innsbruck.

Der Ansatz ist einfach, jedoch erfordert die Umsetzung in eine völlig neue, in hohem Maße dynamische Umgebung umfassende Forschung und Entwicklungsarbeiten insbesondere auf dem Gebiet der Schwimmstabiliät, der schwierigen Bestimmung der richtigen Lastannahmen, der grundsätzlichen Bauweisen, der Integrationsmöglichkeiten in Offshore-Infrastrukturen und des sehr anspruchsvollen Maschinenkonzeptes.

Durch das erfolgreiche Mindestvergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland bzw. durch die Tarifförderung von Anlagen gemäß Ökostromgesetz (ÖSG, 2009) und Ökostromverordnung (ÖSVO, 2011) ist der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in den letzten Jahren stark angewachsen. Gleichzeitig besteht dadurch für so geförderte Anlagen derzeit kein Anreiz, bedarfsgerecht einzuspeisen (Abnahmeverpflichtung, fixe Tarife). Ein hoher Anteil von Wind- und Solarstrom ist auf die Erschließung von Speichertechnologien angewiesen, damit die Stromversorgung nicht nur klimafreundlich, sondern auch dauerhaft verlässlich bleibt. Die gegenwärtigen politischen Ausbauinstrumente (EEG, ÖSG, ÖSVO) halten für diese Technologieentwicklung noch keine hinreichenden Anreize bereit. In Deutschland wird im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits über Ansätze zur Vergütung der Verstetigung der Einspeisung, Möglichkeiten der Teilmengen-Direktvermarktung, der Erbringung von Systemdienstleistungen und erleichterte Teilnahme am Regelenergiemarkt diskutiert (BEE, 20111). Die Einführung eines politischen „Stetigkeitsanreizes“ zur Marktintegration von Speichertechnologien darf daher mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft erwartet werden.

1 BEE (Bundesverband für Erneuerbare Energie e.V.) (2011): Maßnahmenpaket zur System- und Marktintegration Erneuerbarer Energien. Stetigkeitsanreiz einführen und Direkt-vermarktung beschleunigen. http://www.bee-ev.de/Publikationen/Sonstiges.php, abgerufen am 25.01.2012.